Die Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern haben sich dafür ausgesprochen, dass die Qualifikationsverfahren 2022 wenn immer möglich regulär durchgeführt werden sollen.
Die Qualifikationsverfahren 2022, werden für die beruflichen Grundbildungen für alle Lernenden, wenn immer möglich, nach geltendem Recht durchgeführt. Dies gilt auch für Repetentinnen und Repetenten bei den beruflichen Grundbildungen sowie für Kandidatinnen und Kandidaten ausserhalb eines geregelten Bildungsganges. Für den Fall, dass ein Kanton oder der Bund wegen der epidemiologischen Lage die ordentliche Durchführung trotz Einhaltung der Schutzkonzepte landesweit oder regional nicht zulässt, hat das Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation (SBFI) gemeinsam mit den Verbundpartnern vorsorglich Ausnahmeregelungen vorbereitet.
Diese Ausnahmeregelungen entsprechen den 2021 erlassenen Verordnungen (Covid-19- Verordnung Qualifikationsverfahren berufliche Grundbildung und Covid-19-Verordnung kantonale Berufsmaturitätsprüfungen). Die Verordnungen mit den Ausnahmeregelungen werden vom Bund voraussichtlich Mitte März 2022 erlassen und am 1. April 2022 in Kraft gesetzt.