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Zweitausbildung, Berufsabschluss für Erwachsene

Viele Wege führen zum Ziel.

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Laut Studien wechselt rund ein Viertel innerhalb weniger Jahre nach dem Abschluss der ersten beruflichen Grundbildung das Berufsfeld. In einer Zweitausbildung holen sich die jungen Erwachsenen ein weiteres eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA). 


Zweitausbildung

Wer sich nach dem Abschluss seiner 2-, 3- oder 4-jährigen Berufslehre (Erstausbildung) dafür entscheidet, einen zweiten Beruf zu erlernen, macht eine sogenannte Zweitausbildung.


Eine Zweitlehre in einem verwandten Beruf heisst "Zusatzlehre". Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich jemand nach der 2-jährigen Lehre als Milchpraktiker/in EBA dazu entschliesst, noch eine Lehre als Milchtechnologe/in EFZ anzuhängen. 


Sowohl bei einer Zweitausbildung wie auch bei einer Zusatzlehre kann - je nach Vorkenntnissen und/oder dem Niveau - die Lehrzeit verkürzt werden. Teilweise ist die Dispensation von einzelnen Fächern in der Berufsfachschule möglich. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Lehrzeit wie auch über Dispensationen trifft das Berufsbildungsamt des Wohnkantons.  Zuerst muss eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb gefunden werden, der die Verantwortung für eine verkürzte Ausbildungszeit übernimmt. Dieser Lehrvertrag muss dann vom kantonalen Berufsbildungsamt bewilligt werden.


Der Lohn während einer Zweitausbildung wird zwischen dem Lehrbetrieb und dem Lernenden verhandelt. Je nach Erfahrung/Vorwissen, Kompetenzen und Alter bezahlen manche Lehrbetriebe mehr als den üblichen Lehrlingslohn. (>Hier finden Sie die Lohnempfehlungen des SMV während der Grundbildung.)

Berufsabschluss für Erwachsene

Eine berufliche Grundbildung steht in der Schweiz auch Erwachsenen offen. Jedes Jahr absolvieren mehr als 9'000 über 25-Jährige noch ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) und verbessern damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Vorraussetzungen für einen Berufsabschluss sind:

  • gute Kenntnisse einer Landessprache
  • genügende Grundkompetenzen
  • Motivation und Durchhaltewillen


Die Mehrheit der Erwachsenen entscheidet sich für eine reguläre oder verkürzte berufliche Grundbildung (Berufslehre). Die erwachsenen Lernenden haben also einen Lehrvertrag wie ihre jüngeren Kollegen und besuchen ebenfalls die Berufsfachschule


Es gibt daneben nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung die Möglichkeit, direkt zur Abschlussprüfung (QV, LAP) zugelassen zu werden. Dafür sind i.d.R. mindestens 5 Jahre Berufserfahrung und die Validierung der schulischen Bildung notwendig. Genauere Informationen zum Artikel 32 im Merkblatt unten.

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