Der Abschluss der Lehre
Der Abschluss der Lehre
"Qualifikationsverfahren" (QV) ist der Oberbegriff für die einzelnen Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob der/die Lernende die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlichen Handlungskompetenzen während der Lehre erworben hat. Die früher Lehrabschlussprüfung (LAP) genannte "Praktische Arbeit" ist der am stärksten gewichtete Teil des Qualifikationsverfahrens.
In den Ausführungsbestimmungen ist festgehalten, wie die einzelnen Qualifikationsbereiche für die Gesamtnote gewichtet werden oder wie die Anmeldung zu erfolgen hat.
Abschlussprüfungsbestimmungen bis Lehrbeginn 2019:
Auch Lernende mit Handicap (kognitiv oder körperlich) sollen eine berufliche Grundbildung absolvieren können, sofern sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Damit sie während der Lehre und schliesslich auch während dem Qualifikationsverfahren nicht benachteiligt sind, gibt es sogenannte "Nachteilsausgleiche". Für einen Nachteilsausgleich im QV muss vorab ein Antrag eingereicht werden. Weitere Informationen zum Thema im Merkblatt unten.
Im Normalfall wählen die Lernenden für die praktische Arbeit eine Handlungskompetenz aus der Gruppe A (b.1 - b.5), die doppelt zählt, sowie eine Handlungskompetenz aus der Gruppe B oder C (b.6 - c.5). Falls dies in einem Betrieb nicht umgesetzt werden kann, kann mit einem Gesuch ein Wechsel der Handlungskompetenzen beantragt werden.
Rund ein Viertel der MilchtechnologInnen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ entscheiden sich für eine Weiterbildung. Am populärsten ist dabei der Weg über die Fachschulen in Sursee und Grangeneuve mit den Abschlüssen eidgenössischer Fachausweis und eidgenössisches Diplom (Meister-Diplom).