Milch dekoration
08.03.2021

QV 2021: Durchführung gemäss Bildungsverordnung

Die Behörden geben grünes Licht für eine normale Durchführung aller Qualifikationsbereiche während dem Qualifikationsverfahren 2021 der Milchtechnologen/innen und Milchpraktiker/innen, sofern aufgrund der Pandemie keine neuen, übergeordneten Massnahmen festgelegt werden.


Die aktuelle Pandemiesituation hatte im vergangenen Jahr dazu geführt, dass gewisse Qualifikationsbereiche nicht wie üblich geprüft werden konnten. Milchtechnologen/innen und Milchpraktiker/innen durften immerhin die praktische Arbeit im Lehrbetrieb durchführen, während in den Bereichen Berufskenntnisse und Allgemeinbildung keine Abschlussprüfungen stattfanden und stattdessen Erfahrungsnoten ins Zeugnis einflossen. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sind sich jedoch einig, dass die Qualifikationsverfahren (QV) wenn immer möglich nach geltender Bildungsverordnung durchgeführt werden sollen, damit Jugendliche und Erwachsene einen vollwertigen Abschluss erlangen können.


Der SMV als OdA für die Berufe Milchtechnologe/in EFZ sowie Milchpraktiker/in EBA hat für das QV 2021 organisatorische Massnahmen mit einem Schutzkonzept erarbeitet, um die Sicherheit aller Beteiligten möglichst garantieren zu können. Den entsprechenden Antrag für eine in der gesamten Branche identische Durchführung der praktischen Arbeiten hat die Expertenkommission des SBFI geprüft und genehmigt. Falls die pandemische Lage nicht zu neuen Einschränkungen führt, können somit auch die Milchtechnologen/innen und Milchpraktiker/innen des Abschlussjahrgangs 2021 ihr Fachwissen im eigenen Lehrbetrieb beweisen


Die mündlichen und schriftlichen Prüfungen werden - nach aktuellem Stand - ebenfalls regulär gemäss der Bildungsverordnung durchgeführt. 


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