Spezialisten
Spezialisten
Die Berufsprüfung ist eine erste Spezialisierung nach einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ. Es geht um eine fachliche Vertiefung in einem spezifischen Bereich. Wer die Berufsprüfung besteht, erhält den eidgenössischen Fachausweis.
Die Inhaber des Fachausweises verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um in einer Kaderfunktion anspruchsvolle Aufgaben und Führungsfunktionen im gesamten Produktionsprozess der gewerblichen und industriellen Milchverarbeitung zu übernehmen.
Voraussetzungen für die Prüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Käser, Molkerist oder Milchtechnologe, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines anderen lebensmittelverarbeitenden Berufs oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
b) als Käser, Molkerist oder Milchtechnologe EFZ nach Abschluss der Grundbildung über mindestens 12 Monate Berufserfahrung in einem milchverarbeitenden Betrieb vorweisen kann;
c) als Inhaber eines EFZ eines anderen lebensmittelverarbeitenden Berufes mindestens 24 Monate Berufserfahrung in einem milchverarbeitenden Betrieb vorweisen kann;
d) den Ausweis über die Grundschulung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz besitzt;
e) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI.
Die nächste Stufe in der Höheren Berufsbildung stellt die die Höhere Fachprüfung (HFP) dar. Wer diese Prüfung erfolgreich abschliesst, erhält ein eidgenössisches Diplom. In vielen Berufen ist dieses Diplom besser als "eidgenössisches Meisterdiplom" bekannt. In der Milchwirtschaft ist in der Regel auch die Rede von "Käsermeister" oder "Molkereimeister".