Viele Wege führen zum Ziel.
Laut Studien wechselt rund ein Viertel innerhalb weniger Jahre nach dem Abschluss der ersten beruflichen Grundbildung das Berufsfeld. In einer Zweitausbildung holen sich die jungen Erwachsenen ein weiteres eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA).
Zweitausbildung
Berufsabschluss für Erwachsene
Eine berufliche Grundbildung steht in der Schweiz auch Erwachsenen offen. Jedes Jahr absolvieren mehr als 9'000 über 25-Jährige noch ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) und verbessern damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Voraussetzungen für einen Berufsabschluss sind:
- gute Kenntnisse einer Landessprache
- genügende Grundkompetenzen
- Motivation und Durchhaltewillen
Die Mehrheit der Erwachsenen entscheidet sich für eine reguläre oder verkürzte berufliche Grundbildung (Berufslehre). Die erwachsenen Lernenden haben also einen Lehrvertrag wie ihre jüngeren Kollegen und besuchen ebenfalls die Berufsfachschule.
Es gibt daneben nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung die Möglichkeit, direkt zur Abschlussprüfung (QV, LAP) zugelassen zu werden. Dafür sind i.d.R. mindestens 5 Jahre Berufserfahrung und die Validierung der schulischen Bildung notwendig. Genauere Informationen zum Artikel 32 im Merkblatt unten. Merkblatt Art. 32, Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung.

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