Sprache auswählen

Alt Text

Berufsbildner werden

Ausbildung lohnt sich

Jugendliche und Erwachsene während einer Lehre auszubilden ist eine sinnstiftende und abwechslungsreiche Aufgabe. 

Um eine Ausbildung in der beruflichen Praxis anbieten zu können, muss der Lehrbetrieb über eine Ausbildungsbewilligung des zuständigen Kantons (siehe Adressen Berufsbildungsämter) im betreffenden Beruf verfügen. Eine solche wird nur an Lehrbetriebe erteilt, welche die verlangten Voraussetzungen erfüllen (Bildungsverordnungen über die berufliche Grundbildung). Hier hilft der «Wegweiser durch die Berufslehre».

Image

Bewilligungsbedingungen:

01

Erfüllung der Anforderungen

der Berufsbildungsverordnung über die berufliche Grundbildung

02

Qualifiziertes Personal

im betreffenden Beruf

03

entsprechende Infrastruktur

Gemeinsam sind wir stark

Sollte der Lehrbetrieb das Programm der Bildner in beruflicher Praxis nicht oder nicht mehr vollständig vermitteln können, so besteht die Möglichkeit, sich einem Lehrbetriebsverbund anzuschliessen. Beim Lehrbetriebsverbund handelt es sich um eine spezielle Organisationsform der beruflichen Grundbildung. Zwei oder mehrere Betriebe mit sich ergänzenden Tätigkeiten schliessen sich zu einem Lehrbetriebsverbund zusammen und bilden gemeinsam Lernende aus. 

Bildungsbericht

Sprache auswählen